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   LSG Berlin-Brandenburg, 24.03.2011 - L 3 U 166/09   

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https://dejure.org/2011,21305
LSG Berlin-Brandenburg, 24.03.2011 - L 3 U 166/09 (https://dejure.org/2011,21305)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 24.03.2011 - L 3 U 166/09 (https://dejure.org/2011,21305)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 24. März 2011 - L 3 U 166/09 (https://dejure.org/2011,21305)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BSG, 09.05.2006 - B 2 U 1/05 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Verletztenrente - Kausalität -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 24.03.2011 - L 3 U 166/09
    Es muss eine kausale Verknüpfung des Unfalls mit der betrieblichen Sphäre bestehen, mithin eine rechtliche Zurechnung für besonders bezeichnete Risiken der Arbeitswelt beziehungsweise gleichgestellter Tätigkeiten, für deren Entschädigung die gesetzliche Unfallversicherung als spezieller Zweig der Sozialversicherung einzustehen hat, und zwar nicht nur im Sinne einer Kausalität im naturwissenschaftlich-philosophischen Sinne, sondern auch im Sinne der Zurechnung des eingetretenen Erfolges zum Schutzbereich der unfallversicherungsrechtlichen Norm als eines rechtlich wesentlichen Kausalzusammenhangs (Zurechnungslehre der wesentlichen Bedingung, ständige Rechtsprechung, etwa Bundessozialgericht , Urteil vom 09. Mai 2006 - B 2 U 1/05 R -, zitiert nach juris Rn. 13 ff.).
  • BSG, 27.06.2006 - B 2 U 20/04 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Rechtstatsachen zur Auslegung einer Rechtsnorm:

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 24.03.2011 - L 3 U 166/09
    Für die nach der Theorie der wesentlichen Bedingung zu beurteilenden Ursachenzusammenhänge genügt die hinreichende Wahrscheinlichkeit, nicht allerdings die bloße Möglichkeit (etwa BSG, Urteil vom 27. Juni 2006 - B 2 U 20/04 R -, zitiert nach juris Rn. 15).
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